Dienstaufsichtsbeschwerde – das gilt es zu beachten

Um auf Fehlverhalten von Amtsträgern hinzuweisen, gibt es die Dienstaufsichtsbeschwerde. Wir klären, was es zu beachten gibt.

Dienstaufsichtsbeschwerde Administration

Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Bei der Dienstaufsichtsbeschwerde handelt es sich um einen form- und fristlosen Rechtsbehelf im deutschen Verwaltungsrecht. Sie dient dazu Amtsträger bei der Verletzung ihrer Dienstpflicht entsprechend zu rügen und kann an übergeordnete Behörden gerichtet werden. Formlose Rechtsbehelfe basieren auf dem Petitionsrecht gem. Art. 17 GG.

Wer kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und gegen wen?

Grundsätzlich kann jeder eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Dienststelle des zu prüfenden Amtsträgers einreichen. Erhoben werden kann sie gegen Beamte, Angestellte und Richter, wobei derjenige, der die Beschwerde einreicht, als Beschwerdeführer betitelt wird. Gegen Amtsträger, die keinen Dienstvorgesetzten haben, kann allerdings keine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht werden, das schließt Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ebenso wie Ministerinnen und Minister ein.

In den meisten Fällen richten sich diese Beschwerden gegen Lehrer, Polizisten oder ähnliche Personengruppen, da deren Entscheidungen sich oftmals negativ bzw. nachteilhaft auf den Beschwerdeführer auswirken.

Wann kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht werden?

Dieser formlose Rechtsbehelf kann immer dann eingereicht werden, wenn eine Verletzung der Dienstpflicht oder ein persönliches Fehlverhalten eines Amtsträgers vorliegt. Amtsträger sind nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB all diejenigen Personen, die nach deutschem Recht Beamter oder Richter sind, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen oder Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausführen.

Welchen Dienstpflichten Beamte nachkommen müssen, regeln §33 ff. des Beamtenstatusgesetzes. Demnach haben Beamten ihre Aufgaben beispielsweise unparteiisch auszuführen, Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren und stets uneigennützig zu handeln. Verletzen sie diese Pflichten oder zeigen durch Voreingenommenheit oder unsachliche Wortwahl ein persönliches Fehlverhalten, kann der Bürger eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Wie wird die Beschwerde eingereicht und welche Vorgaben existieren?

Auch wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht form- oder fristgebunden ist, ist es ratsam, sie zeitnah nach der Pflichtverletzung einzureichen. Zudem sind eine detaillierte Beschreibung und Begründung anzugeben und die Beschwerde sollte in schriftlicher Form erfolgen.

Weitere Dokumente sind kein Muss, es kann die Bearbeitung aber beschleunigen, wenn einschlägige Unterlagen vorliegen. Die Behörde hat keine Frist bei der Bearbeitung einzuhalten, die Dauer variiert je nach Umstand.


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