Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAu)

Zum 1.1.2023 gibt es wieder einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht. Insbesondere die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) betrifft viele Menschen in Deutschland. Wir klären auf.

elektronische-Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) betrifft viele Menschen in Deutschland, denn gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen seit Januar keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr selbst beim Arbeitgeber einreichen. Diese wird nun elektronisch vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt und der Arbeitgeber kann sie dort abrufen.

Wen betrifft die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Grundsätzlich betrifft die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer und wenn die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch eine/n an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt oder Einrichtung erfolgt.

Wie genau funktioniert die eAU?

Insgesamt ändert sich an den Abläufen für Arbeitnehmer nicht viel. Zunächst muss sich der Arbeitnehmer wie gewohnt bei seinem Arbeitgeber krankmelden und eine Arztpraxis aufsuchen. Wird dort eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt, erhält der Arbeitnehmer nun aber keinen „gelben Schein“ mehr für den Arbeitgeber, sondern die Arztpraxis übermittelt diesen digital an die Krankenkasse des Arbeitnehmers.

Auch wenn die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung automatisch an die Krankenkasse übermittelt wird, haben Arbeitnehmer immer noch Anspruch darauf, sich diese bei Bedarf von der Arztpraxis für die eigenen Unterlagen ausdrucken zu lassen.

Was gilt für Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber kann nun die digital übermittelte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der zuständigen Krankenkasse abfragen. Und erhält die folgenden Daten:

  • Name des Beschäftigten
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
  • Kennzeichnung darüber, ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt
  • Angaben darüber, ob es sich um einen Arbeitsunfall oder Ähnliches handelt

Zu beachten ist jedoch, dass es bis zu 24 Stunden dauern kann, bis die digitalisierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber einsehbar ist.

Wann ist keine Ausstellung einer elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich?

Doch nicht für alle Versicherten bzw. Einrichtungen und Behandlungen gilt die eAU. Die Daten werden für folgende Personengruppen und Szenarien nicht automatisch übermittelt:

  • Privat krankenversicherte Arbeitnehmer
  • Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer:
    • deren Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt im Ausland festgestellt wurde, beispielsweise bei Urlaubern oder Grenzgängern
    • deren Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt wurde, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt (Privatarzt)
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) in Privathaushalten
  • Krankschreibungen in Rehabilitationseinrichtungen
  • Krankschreibungen wegen Mutter-Kind-Kuren
  • Krankschreibung wegen Erkrankungen des Kindes
  • Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

In den oben genannten Fällen muss der Arbeitnehmer auch weiterhin dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorlegen.

Was ist, wenn es technische Probleme gibt?

Insbesondere in der Anfangsphase kann es noch zu technischen Problemen bei der Übermittlung und dem Abruf der eAU kommen.

Sollte bereits während des Besuchs in der Arztpraxis bekannt sein, dass es technische Probleme bei der Übermittlung gibt, wird der Arbeitnehmer wie gewohnt die ausgedruckte Version der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in dreifacher Ausführung erhalten (eine für sich, eine für den Arbeitgeber und eine für die Krankenkasse).

Sollte der Arzt bzw. die Praxis nach dem Besuch feststellen, dass eine elektronische Übermittlung an die Krankenkasse nicht möglich ist und auch bis zum Ende des nachfolgenden Werktags nicht funktioniert, so ist der Arzt verpflichtet, eine ausgedruckte Ersatzbescheinigung postalisch an die Krankenkasse zu senden.


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