Erben von Immobilien wird teurer

Jährlich werden unzählige Immobilien vererbt. Nun könnte das Erbe teuer werden. Wir klären auf über Verkehrswert & Freibeiträge.

Das Erben von Immobilien wird teurer

Jährlich werden in Deutschland etwa 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt. Jede 2. Erbschaft umfasst Immobilien.

Nun soll eine Gesetzesänderung, nämlich das im Dezember verabschiedete Jahressteuergesetz 2022, ab Januar 2023 zu einer deutlich höheren Erbschafts- und Schenkungssteuer führen – die Erhöhung betrifft jedoch ausschließlich Erben von Immobilienbesitzern. Ob und wie die Freibeträge steigen, ist noch unklar.

Neuer Verkehrswert vererbter Immobilien

Bei der neu beschlossenen Regelung wird der Verkehrswert von vererbten Immobilien künftig anders erfasst, da bereits 2006 vom Bundesgerichtshof angemahnt wurde, dass der tatsächliche Verkehrswert von Immobilien zugrunde gelegt werden müsse, und dem käme das aktuelle Berechnungssystem nicht nach. So könnte sich nun die maßgebliche Erbschafts- und Schenkungssteuer um bis zu 30% erhöhen, laut manchen Experten sogar um bis zu 50% in bestimmten Einzelfällen.

Höhe der Freibeträge

Die gute Nachricht: Das erben von Immobilien wird erst ab einer bestimmten Höhe versteuert. Der aktuelle Freibetrag liegt bei 400.000 Euro. Ein Elternpaar kann somit zusammen an jedes seiner Kinder 800.000 Euro vererben, bei 2 Kindern bleiben demnach 1.600.000 Euro steuerfrei. Für die meisten Erben ändert sich somit gar nichts, denn sie erreichen den Freibetrag der Erbschaftssumme gar nicht.

Zudem sind nur Erben betroffen, die nicht selbst in der geerbten Immobilie leben möchten. Wer von seinem Partner ein Haus oder eine Wohnung erbt und darin anschließend wohnt, zahlt in der Regel unabhängig vom Wert keine Erbschaftssteuer. Für Kinder gilt dies bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern.

Durch die höhere Bewertung der Immobilien sind auch die Freibeträge schneller ausgeschöpft, weshalb sich diese auch in Zukunft ändern werden müssen. Dies wird schon seit längerer Zeit in der Politik diskutiert – Vertreter der Ampel-Fraktionen einigten sich nach eigenen Angaben darauf, eine entsprechende Gesetzesinitiative der Bundesländer im Bundestag mitzutragen.

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