Konkludentes Handeln – Zustimmung durch eindeutiges Verhalten signalisieren

Üblicherweise drücken wir unseren Willen mündlich aus. Durch konkludentes Handeln ist auch ohne ausdrückliche verbale Äußerung eine Zustimmung möglich. Wir zeigen Ihnen, wann schlüssiges Handeln als Willenserklärung gilt.

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Was bedeutet konkludentes Handeln?

Konkludent” leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet so viel wie “schlussfolgern”. 
Im Rechtsverkehr heißt konkludentes Handeln, dass jemand seinen Willen stillschweigend äußert und der Vertragspartner aus dem schlüssigen Verhalten die Zustimmung des anderen entnehmen kann. Genaue Regelungen dazu liefert das BGB in § 116. Demnach ist es möglich, seine Einwilligung zu einem Vertrag nicht nur schriftlich oder mündlich, sondern auch durch konkludentes Handeln auszudrücken. Die Willenserklärung kann somit auch durch schlüssiges Handeln abgebeben werden, sofern keine Formvorschriften für das Rechtsgeschäft entgegenstehen. 

Bei bestimmten Verträgen wie einer Bürgschaft oder einem Grundstückskauf schreibt das Gesetz Formzwang vor. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig. 

Wann gilt schlüssiges Handeln als Willenserklärung?

Ein Vertrag besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Entscheidend ist, dass der Rechtswille einen Vertrag einzugehen, eindeutig aus dem Handeln zu erkennen ist. Das Verhalten muss schlüssig sein, und Gestik und Mimik müssen die Willenserklärung zeigen. Schweigen allein ist als konkludentes Handeln nicht ausreichend. Deutet einer der Beteiligten das Verhalten des anderen falsch, kann dieser die Erklärung anfechten. 

Die Zustimmung ergibt sich aus dem Handeln der Beteiligten

Wie folgende Beispiele zeigen:

– Ein Kunde legt im Supermarkt seinen Einkauf auf das Kassenband und signalisiert so dem Kassierer, dass er die Waren kaufen möchte. 

– Ein Gast im Restaurant hebt sein leeres Glas und zeigt dem Kellner, dass er ein weiteres Getränk bestellen möchte. 

– Bei einer Auktion hebt einer der Bietenden die Hand, um zu zeigen, dass er ein Gebot abgeben möchte. 

– Hält der Bus an der Haltestelle und der Fahrgast steigt ein, kommt durch dieses Verhalten ein Beförderungsvertrag zustande. Selbst wenn die Person angibt, keinen Beförderungsvertrag abschließen zu wollen, entsteht dieser Vertrag durch das Einsteigen in den Bus, da eine andere Deutung nicht möglich ist. Die Fahrkarte ist also in jedem Fall zu bezahlen. 

Bei der Beurteilung, ob die schlüssige Handlung als Willenserklärung zu werten ist, gilt eine objektive Betrachtungsweise. Nur wenn auch ein Dritter darauf schließen kann, dass die Handlungen eindeutig auf den Willen hindeuten, kommt ein Vertrag durch konkludentes Handeln zustande. 

Wie wird konkludentes Handeln bei Mietverträgen angewendet?

Ein Mietvertrag kann durch schlüssiges Handeln zustande kommen. Zieht ein Mieter bei einem befristeten Mietvertrag nicht zum festgesetzten Zeitpunkt aus, sondern bleibt in der Mietsache wohnen und zahlt weiter die Miete, die der Vermieter ohne weiteren Kommentar annimmt, wird der Mietvertrag damit stillschweigend verlängert. Genaue Regelungen dazu liefert das BGB in § 545. Das Mietverhältnis endet erst, wenn eine der Parteien mit einer Frist von zwei Wochen ausdrücklich die Beendigung des Vertrages erklärt. Auch wenn der Mieter die Miete nicht mehr zahlt, handelt es sich nicht mehr um einen konkludenten Mietvertrag

Wie Sie einen Mietvertrag kündigen, erfahren Sie in unserem Beitrag .

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Konkludentes Handeln, auch stillschweigendes Handeln genannt, ist eine Handlungsweise, die auf stillschweigender Zustimmung beruht. Es handelt sich um eine Verhaltensweise, die auf eine bestimmte Absicht hinweist, ohne dass diese ausdrücklich ausgesprochen wird. Konkludentes Handeln kann somit als eine Art stillschweigende Vereinbarung verstanden werden, die durch Handlungen statt Worte zustande kommt.

Die drei wichtigsten Informationen über konkludentes Handeln sind:

  • Konkludentes Handeln basiert auf stillschweigender Zustimmung
  • Es handelt sich um eine Verhaltensweise, die auf eine bestimmte Absicht hinweist, ohne dass diese ausdrücklich ausgesprochen wird
  • Es kann als eine Art stillschweigende Vereinbarung verstanden werden, die durch Handlungen statt Worte zustande kommt

Konkludentes Handeln kann in vielen verschiedenen Situationen zum Einsatz kommen, etwa im Vertragsrecht, im Arbeitsrecht oder im Mietrecht. Beispiele dafür sind die Annahme eines Angebots durch Handeln oder Unterlassen, die Verlängerung eines Mietvertrags durch fortgesetztes Wohnen in der Wohnung oder die Zustimmung zu einer Änderung des Arbeitsvertrags durch jahrelange praktische Umsetzung.

Um konkludentes Handeln nachzuweisen, müssen die Umstände und das Verhalten der betreffenden Person genau betrachtet werden. Es muss eine eindeutige Schlussfolgerung gezogen werden können, dass die Person durch ihr Handeln oder Unterlassen stillschweigend zugestimmt oder abgelehnt hat. Dies kann beispielsweise durch Zeugenaussagen, Dokumente oder Indizien belegt werden. In manchen Fällen kann auch eine schlüssige Handlung des Gegenübers als indirekter Nachweis für das konkludente Handeln dienen.


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