Mangelhafte Ware beim Onlineshopping

Rund 82 Prozent der Deutschen kaufen regelmäßig im Internet ein. Häufig passiert es jedoch, dass Ware beschädigt oder falsch geliefert wird. Was sollten Sie in diesem Fall tun? Welche Rechte haben Sie? Und wie gehen Sie vor? Wir klären auf.

Mangelhafte Ware beim online shoppen

Wann ist Ware mangelhaft?

Wird ein Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen, hat der Verkäufer die Pflicht, die Ware frei von Sach-und Rechtsmängeln zu übergeben und dem Käufer Eigentum an der Sache zu verschaffen.

Das BGB differenziert also zwischen Sach- und Rechtsmängeln.

Ein Sachmangel liegt gemäß § 434 vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet oder ohne vereinbartes Zubehör oder vereinbarten Anleitungen (inkl. Montage- und Installationsanleitungen) beim Käufer eintritt. Zudem ist die Ware mangelhaft, wenn statt der vereinbarten Kaufsache eine andere geliefert wird, die gelieferte Menge eine falsche ist oder die Sache einen Rechtsmangel aufweist.

Welche Rechte hat der Käufer bei einer mangelhaften Ware?

Beim Kauf spielt es keine Rolle, ob die Sache Online oder im Geschäft gekauft wurde. In beiden Fällen gilt nach dem BGB, frei von Sachmängeln zu liefern. Die Lieferung einer mangelhaften Ware stellt somit die Verletzung einer Pflicht dar. Bei der Gewährleistung handelt es sich um das Recht des Käufers, deren Ware mangelhaft ist.

Welche Rechte Sie laut BGB bei einem Mangel haben:

Nacherfüllung: Nachbesserung, also Beseitigung des Mangels durch Reparatur der mangelhaften Kaufsache oder Nachlieferung, also Umtausch der mangelhaften Sache gegen eine neue, mangelfreie

Weitere Ansprüche können Sie als Käufer nur geltend machen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Der Verkäufer wird innerhalb der vom Käufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung nicht tätig
  • Der Nachbesserungsversuch des Verkäufers ist fehlgeschlagen
  • endgültige Verweigerung des Verkäufers zur Nacherfüllung
  • Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles nicht erforderlich Beispiele: just-in-time-Lieferung, Fixgeschäft etc.

Nur danach stehen ihnen weitergehende Mangelansprüche zu:

  • Wandlung: Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt
  • Minderung: Anpassung des Kaufpreises entsprechend der Mangelhaftigkeit
  • Rücktritt vom Vertrag: Nach Widerruf des Kaufs erhalten Sie die vollständige Bestellsumme zurück. (Nur bei wesentlichen Mängeln gültig, also wenn die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt ist.)

Sie selbst dürfen allerdings nicht nach der Art der Gewährleistung entscheiden, diese Entscheidung liegt beim Verkäufer.

Was ist zu tun bei mangelhafter Ware?

Der Mangel sollte so schnell wie möglich dem Lieferanten gemeldet werden. Am besten ist es, die Fehler aufzulisten, gegebenenfalls sichtbare Schäden zu dokumentieren und dem Verkäufer diese per Fax oder per Mail zu schicken. Nach der Entdeckung eines Mangels stellt sich ebenfalls die Frage, ob Sie nachweisen müssen, dass dieser bereits bei Lieferung vorlag. Wenn der Mangel in den ersten zwölf Monaten nach Kauf auftritt, geht die Gesetzsprechung davon aus, dass dieser bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben muss. Diese Regelung gilt allerdings erst für Käufe nach dem 1.1.2022, davor gilt die Frist von sechs Monaten. Nach Ablauf dieser Zeit, dreht sich die Beweislast um: Dann müssen Sie beweisen, dass der Mangel bereits vorlag und nicht von Ihnen verschuldet wurde.

Was ist bei Reklamation wichtig?

Käufer dürfen Ware auch ohne Verpackung reklamieren. Der Verkäufer kann allerdings einen Nachweis verlangen, der beweist, dass der Artikel auch wirklich dort gekauft wurde. Dafür kann man beispielsweise den Kassenzettel oder bei Kartenzahlung auch den Kontoauszug vorlegen.

Der Anspruch auf Reklamation verjährt nach 24 Monaten. Außerdem gilt das Reklamationsrecht EU-weit.

Unterschied von Garantie und Gewährleistung

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, wobei die Garantie eine freiwillige Dienstleistung des Verkäufers ist. Händler können somit selbst entscheiden, ob und in welchem Rahmen sie Garantie anbieten. Die Händler entscheiden, was genau von der Garantie abgedeckt werden und wie lange die Garantie gelten soll. Ein weiterer Unterschied zur Gewährleistung ist, dass es irrelevant ist, ob der Mangel bereits am Anfang vorlag oder erst später entstanden ist.

Laufen beide Leistungen, haben Sie die Wahl. Zu beachten ist, dass Sie mit der Garantie nicht vom Kaufvertrag zurücktreten können. Somit sollten Sie je nach Art des Mangels entscheiden, wobei die Garantie meist nur Reparaturen übernimmt.

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