Wenn ein neues Gerät bereits beim Kauf kaputt ist, danach kaputt geht oder nicht so funktioniert wie es sollte, hat der Käufer verschiedene Rechte gegenüber dem Verkäufer.
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) an die Ausgestaltung schiedsgerichtlicher Verfahren – hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch unzureichende Berücksichtigung des Öffentlichkeitsgrundsatzes