Neuerungen im April 2023

Der April bringt wie jeder Monat wieder einige Neuerungen und Regeln mit sich: Das 49-Euro-Ticket ist da, mehr Lohn und mehr Netto vom Brutto für viele Arbeitnehmer, Neuigkeiten bei den Corona-Regeln und der Krankschreibung. Über das und mehr klären wir auf.

April 2023 Neuerungen

Das 49-Euro-Ticket

Lange erwartet, ist der Nachfolger des 9-Euro-Tickets endlich da. Seit 3. April ist das 49-Euro-Ticket online und bei allen herkömmlichen Verkaufsstellen erhältlich und kann ab 1. Mai bundesweit in Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr genutzt werden. Kinder unter 6 Jahren können kostenfrei mitgenommen werden, für Kinder über 6 Jahren und Fahrräder muss ein zusätzliches Ticket erworben werden.

Abschaltung der letzten Atomkraftwerke

Fast 62 Jahre ist es her, dass in Unterfranken im Juni 1961 das erste Atomkraftwerk ans Netz ging. Der April 2023 besiegelt in Deutschland nun das Ende der verbliebenen drei Atomkraftwerke, denn bis 15. April sollen die Werke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland abgeschaltet werden. Das ursprüngliche Datum des Atomausstiegs war aufgrund der Energiekrise in Folge des Ukraine-Kriegs von Ende 2022 auf April 2023 verschoben worden.

Mehr Lohn für viele Arbeitnehmer

Derzeit (Stand 4. April) wird noch um die Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst durch die Gewerkschaft Verdi verhandelt, Beschäftigte im Maler- und Lackierhandwerk können sich bereits jetzt über eine Erhöhung freuen. Der aktuelle Tarifvertrag sieht ab 1. April einen Mindestlohn von 12,50 Euro für Helfer und 14,50 Euro für Gesellen vor.

Und auch tarifbeschäftigte Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe (z.B. Hoch-, Tief- oder Straßenbau) erhalten seit 1. April einen höheren Lohn: 2 % im Westen und 2,7 % im Westen. Leihbeschäftigte erhalten im Tarifvertrag per 1. April einen Mindestlohn von 13 Euro/Stunde.

Mehr Netto bei gleichem Brutto

Eine Nachricht, die viele Arbeitnehmer erfreuen wird: Aufgrund der seit Jahresbeginn geltenden höheren Freibeträge werden bei vielen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ab April ein höheres Nettogehalt auf der Abrechnung stehen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt um 30 Euro auf 1230, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4260 Euro.

Ende der Corona Regeln

Die derzeit noch gültigen Corona Regeln laufen zum 7. April 2023 aus. Sollte die Bundesregierung bis dahin keine weiteren Regelungen festlegen, entfallen ab 7. April jegliche Corona Schutzmaßnahmen.

Keine telefonische Krankschreibung mehr ab 1. April

War es bislang möglich, bei leichten Erkrankungen der Atemwege eine telefonische Krankmeldung zu erhalten, müssen Sie nun wieder Ihren Arzt aufsuchen, um sich krank schreiben zu lassen. Aber: Seit 1. Januar 2023 müssen Sie Ihre Krankmeldung nicht mehr in Papierform beim Arbeitgeber abgeben. Dieser kann die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse abfragen.

Neue Fragen für die Führerscheinprüfung

Der April bringt 44 neue Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung mit sich. Diese beziehen sich auf alle Fahrzeugklassen.


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