Neuerungen und Wissenswertes im Juli 2025

Der Juli steht vor der Tür und bringt wieder einige Neuerungen mit sich, die Ihren Alltag beeinflussen können – von deinem Geldbeutel bis hin zu den Pflegeleistungen für Angehörige. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, damit Sie bestens informiert sind.

Neuerungen Februar 2025

Mehr Netto vom Brutto: Neue Pfändungsfreigrenzen

Gute Nachrichten für alle, die finanzielle Herausforderungen meistern müssen: Ab dem 1. Juli gibt es höhere Pfändungsfreigrenzen. Das bedeutet, Sie dürfen mehr von Ihrem Einkommen behalten, selbst wenn es zu einer Pfändung kommt. Der unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1.555 Euro pro Monat. Wenn Sie unterhaltsberechtigte Personen in Ihrem Haushalt haben, erhöht sich dieser Freibetrag zusätzlich. Für die erste unterhaltsberechtigte Person sind es künftig 585,23 Euro, und für jede weitere Person (bis zur fünften) kommen 326,04 Euro dazu. Arbeitgeber müssen diese neuen Grenzen bei Lohnpfändungen beachten und Ihnen den entsprechenden Anteil Ihres Gehalts auszahlen. Eine wichtige Anpassung, die verschuldeten Menschen mehr finanzielle Luft verschafft.

Renten-Update: Mehr Geld und eventuelle Steuerpflicht

Auch für Rentner gibt es ab dem 1. Juli eine Anpassung: Die Renten steigen bundesweit um 3,74 %. Das ist zwar erfreulich, bringt aber für einige Rentner eine neue Verpflichtung mit sich: Es kann sein, dass Sie jetzt eine Steuererklärung abgeben müssen. Der Grundbetrag, bis zu dem keine Steuererklärung nötig ist, liegt bei 12.096 Euro. Nur wenn Ihre jährlichen Einkünfte diesen Betrag überschreiten – dazu zählen auch Mieteinnahmen, Witwenrente oder Betriebsrente – wird eine Steuererklärung fällig. Es bedeutet aber nicht automatisch, dass Sie auch Steuern zahlen müssen. Es lohnt sich also, einen genauen Blick auf Ihre Rentenmitteilung zu werfen.

Pflegebeiträge: Anpassung für Rentner

Rückwirkend zum Januar 2025 wird der Beitrag zur Pflegeversicherung für Rentner um 0,2 % erhöht. Diese Erhöhung wird im Juli in einer Summe einbehalten. Wie hoch der genaue Betrag für Ihnen ausfällt, können Sie Ihrer Mitteilung zur Rentenanpassung entnehmen. Es ist ratsam, Ihre Bezüge im Juli genau zu prüfen, um diese Anpassung nachvollziehen zu können.

Erleichterungen bei Witwen- und Witwerrenten

Zusätzlich zu den allgemeinen Rentenanpassungen erhöht sich auch die Witwen- und Witwerrente. Wer neben der Rente ein eigenes Einkommen hat, darf künftig mehr davon behalten. Der Freibetrag steigt von 1.038,05 Euro auf 1.076,86 Euro netto. Diese Anpassung kann für viele eine spürbare Entlastung darstellen.

Besserer Lohn in der Altenpflege: Mindestlohn steigt

Für Mitarbeiter in der Altenpflege gibt es erfreuliche Nachrichten: Die Mindestlöhne in diesem Bereich werden angehoben. Ab Juli erhalten Pflegefachkräfte 20,50 Euroqualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegehilfskräfte 16,10 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung trägt dazu bei, die wichtige Arbeit in der Pflege angemessen zu honorieren.

Mehr Flexibilität bei der Pflege zu Hause

Eine bedeutende Neuerung gibt es auch für die Pflege zu Hause. Die Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt. Das bedeutet, dass rund 3.500 Euro künftig flexibler eingesetzt werden können. Bisher mussten pflegende Angehörige die Pflege mindestens sechs Monate lang übernehmen, bevor sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen konnten. Ab Juli entfällt diese Wartezeit. Voraussetzung ist lediglich ein Pflegegrad 2. Das gibt pflegenden Angehörigen mehr Spielraum und Entlastung.

Elektronische Kassensysteme: Meldepflicht beim Finanzamt

Ob Sie nun eine Bäckerei, ein Restaurant, einen Supermarkt oder ein Taxiunternehmen führen – wenn Sie ein elektronisches Kassensystem haben, müssen Sie es bis spätestens 31. Juli digital beim Finanzamt melden. Das geht ganz einfach:

  • Über das ELSTER-Formular „Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO“ auf www.elster.de.
  • Per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de in „Mein ELSTER“.
  • Indem Sie Daten aus einer Software über die sogenannte ERiC-Schnittstelle übermitteln.

Wenn Sie nach dem 1. Juli 2025 ein neues Kassensystem einrichten, haben Sie einen Monat Zeit für die Meldung. Also, prüfen Sie lieber zweimal, ob Sie alles im Blick haben!

Frist für die Steuererklärung 2024

Der Juli ist auch der Monat, in dem die Frist für die Pflichtabgabe der Steuererklärung für das Jahr 2024 endet, genauer gesagt am 31. Juli. Wenn Sie Ihre Erklärung von einer Steuerberatung erstellen lassen, können Sie eine Fristverlängerung bis zum 30. April 2026 beantragen. Für alle, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, besteht die Frist sogar bis zum 31. Dezember 2028. Denken Sie daran: Übersteigen Sie der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte den Grundfreibetrag von 12.096 Euro, Sind Sie zur Abgabe verpflichtet. Also, keine Zeit verlieren, falls Sie noch etwas erledigen müssen!

DHL: Preis- und Konditionsänderungen für internationale Sendungen

Wenn Sie oft Päckchen oder Pakete ins Ausland schicken, sollten Sie wissen, dass DHL ab Juli 2025 die Preise und Konditionen für einige Ziele und Gewichte anpasst. Die Einteilung von Päckchen in internationale Länderzonen wird denen der Pakete angeglichen. Der Versand in Nicht-EU-Länder wurde auf Pakete bis 2 kg ausgeweitet (nur online verfügbar) und kann nun auch mit der „mobilen Paketmarke“ erfolgen. Eine weitere Änderung: Das Höchstgewicht für internationale Pakete ist nun einheitlich auf 30 kg festgelegt, dafür entfällt die Versicherung für diese Sendungen. Bevor du dein nächstes internationales Paket auf die Reise schickst, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Konditionen bei DHL.

Das war’s auch schon mit den wichtigsten Neuerungen für Juli 2025. Wir hoffen, dieses Update hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten.

Sie wollen sich nochmal informieren, was es im Juni für Änderungen gab? In unserem Beitrag Die Neuerungen ab Juni 2025 können Sie alles nachlesen!

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