Inhaltsverzeichnis
- Was gilt als fremdsprachiges Buch nach dem Buchpreisbindungsgesetz?
- Preisgebundene Bücher: Was gilt beim Buchverkauf in andere Länder?
2.1 Herkunftslandprinzip vs. Recht des Ziellandes
2.2 Rechtslage in Österreich - Müssen Online-Plattformen die Buchpreisbindung überwachen?
- Gibt es Nachlässe auf preisgebundene Bücher?
- Wann sind Sonderpreise auf preisgebundene Bücher erlaubt?
5.1 Voraussetzung für Institutionenpreise - Was bedeuten Nachlässe zum Vorverkauf?
- Müssen Verlage alle Preise von Buch-Serien ins VlB eintragen?
- Frankfurter Buchmesse: Was passiert bei Verstößen gegen die Preisbindung?
Was gilt als fremdsprachiges Buch nach dem Buchpreisbindungsgesetz?
Ein Werk gilt laut Preisbindungsgesetz als fremdsprachiges Buch, wenn es nahezu ausschließlich in einer fremden Sprache verfasst ist. Wörterbücher zählen somit zum Beispiel nicht dazu, weil diese einen großen Anteil deutscher Sprache enthalten.
Bücher, die an ein deutsches Publikum gerichtet sind – zum Beispiel zum Erlernen dieser Fremdsprache – zählen in Deutschland ebenfalls als preisgebundene Bücher.
Der Buchmarkt verändert sich 2025 zunehmend. Vor allem junge Leser greifen immer häufiger zu fremdsprachigen – hauptsächlich englischen – Büchern, um den Titel in Originalsprache zu lesen. Solche Bücher haben unter Umständen neben dem gleichen Titel in deutscher Sprache eine hohe Marktpräsenz. Da die englische Version nicht preisgebunden ist, kann das zu einem ungewollten Preiswettbewerb mit dem deutschen Äquivalent führen.
Preisgebundene Bücher: Was gilt beim Buchverkauf in andere Länder?
Ein deutscher Buchhändler verkauft über Amazon Bücher nach Österreich zum deutschen Ladenpreis (bedingt durch die Preisbindung). Für manche preisgebundene Bücher gilt ein anderer Preis für Österreich (andere Mehrwertsteuer). Das kann man bei Amazon-Marketplace als deutscher Anbieter jedoch nicht auswählen. Amazon handelt nach dem Herkunftslandprinzip der europäischen E-Commerce-Richtlinien: Man darf an Kunden aus anderen EU-Mitgliedstaaten rechtmäßig verkaufen und muss sich dabei nur an die gültigen Bestimmungen des eigenen Herkunftslandes halten.
Herkunftslandprinzip vs. Recht des Ziellandes
Aber gilt nun das Herkunftslandprinzip oder das Recht des Ziellandes? Was ist ein preisgebundenes Buch in Österreich? In Österreich ist tatsächlich eine Preisunterschreitung bis zu 5% erlaubt, in diesem Fall waren es nur 3%. Aber laut Buchpreisbindungsgesetz in Österreich darf die Preisunterschreitung (Rabatt) nicht angekündigt werden. Also handelt es sich hier um einen Rechtsverstoß aus österreichischer Sicht. Der Händler hat keinen Preisbindungsverstoß begangen, aber einen Verstoß gegen das Ankündigungsverbot! Der EuGH entscheidet nun, was letztlich gilt.
Rechtslage in Österreich
Wenn wirklich das Herkunftslandprinzip gilt, bedeutet das, dass Unterpreisverkäufe in andere EU-Länder legal sind. Und demnach auch Unterpreisverkäufe von anderen Ländern nach Deutschland. In diesem Fall wird der EuGH aber voraussichtlich nicht über die Gültigkeit des Herkunftslandprinzips entscheiden, sondern darüber, ob es sich um einen Verstoß gegen das Ankündigungsverbot handelt. Somit stehen Unterpreisverkäufe zwischen EU-Ländern vorerst nicht zur Debatte.
Müssen Online-Plattformen die Buchpreisbindung überwachen?
Amazon und andere Plattformen sind gesetzlich nicht verpflichtet, Verkaufsangebote Dritter zu kontrollieren. Nach § 7 Abs. 3 DDG haftet der Plattformanbieter nur, wenn er Kenntnis der rechtswidrigen Handlung des Plattformnutzers hatte. Amazon z.B. weist Nutzer jedoch im Voraus auf die gesetzliche Preisbindung von Büchern hin und dass es diese nach BuchPrG einzuhalten gilt.
Gibt es Nachlässe auf preisgebundene Bücher?
Nach dem Urteil zu eBays Adventsrabatt auf Bücher 2019 gibt es nun endlich ein Gesetzesvorhaben zur Plattformhaftung. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat damals entschieden, dass eBays einmalige 10%-Adventsrabattaktion im Jahr 2019 nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstößt.
Die Begründung:
eBay selbst verkauft keine Bücher, sondern vermittelt nur zwischen Buchhändlern und Käufern. Die Buchhändler erhielten den vollen Preis, eBay übernahm die Rabattkosten (10%). Daher ist eBay nicht direkt an die Buchpreisbindung gebunden. Die Aktion war kurzzeitig und einmalig, sodass keine Gefahr für den Buchhandel bestand. Eine Umgehung der Buchpreisbindung liegt nicht vor.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sieht dennoch eine gesetzliche Lücke, weil solche drittfinanzierten Rabatte auf preisgebundene Bücher den Preiswettbewerb im Buchhandel ermöglichen. Er fordert daher klare gesetzliche Regelungen für solche Fälle (z. B. Rabatt- oder Gutscheinmodelle). Gegen das Urteil hat der Verband Beschwerde eingelegt, da keine Revision zugelassen wurde.
Kurz gesagt:
- Eine Plattform darf solche Rabatte gewähren, solange Buchhändler den vollen Preis bekommen.
- Egal, ob ein Buch preisgebunden ist oder nicht.
- Das Buchpreisbindungsgesetz wurde nicht verletzt.
- Der Buchhandel fordert jedoch eine Gesetzesänderung, um solche Aktionen künftig zu verhindern.
Wann sind Sonderpreise auf preisgebundene Bücher erlaubt?
Zuletzt war diese Frage unklar bei einem sogenannten Institutionenpreis, den ein Verlag 2025 der
IG Metall für das Buch „Geschichte der IG Metall“ gewährt hatte. Wenn ein Buch von einer bestimmten Institution herausgegeben oder unterstützt wurde (z. B. ein Sammelband, Forschungsbericht, Institutsjahrbuch), bieten viele Verlage einen vergünstigten Sonderpreis für:
- Mitglieder der Institution,
- Mitarbeitende oder Studierende,
- oder Mitautoren.
Warum es diesen Preis gibt:
- Die Institution hat oft zur Finanzierung oder Herausgabe des Buches beigetragen.
- Mitglieder der Institution sollen das Werk günstiger erwerben können, da es ihre eigene Forschung oder ihr Umfeld repräsentiert.
- Verlage zeigen damit eine Wertschätzung gegenüber der Institution und deren Mitarbeitenden.
Voraussetzung für diesen Sonderpreis für preisgebundene Bücher:
Die Institution oder deren Mitglieder haben an dem Buch mitgewirkt – auf rein finanzieller Ebene genügt. Eine Beteiligung an der Gestaltung des Inhalts ist nicht zwingend notwendig, um den geringeren Instututionenpreis für die Institution bzw. deren Mitglieder zu erwirken. Wenn das Buch nur dank der Mitwirkung der Institution erscheinen konnte (z.B. durch finanzielle Beteiligung), ist ein Institutionenpreis bereits rechtens und verstößt nicht gegen die festen Buchpreise in Deutschland. Dabei kommt es auch auf die Größe der Institution bzw. deren Mitarbeiterzahl nicht an.
Was bedeuten Nachlässe zum Vorverkauf?
Hier spricht man zum einen von dem sogenannten Subskriptionspreis, der sich generell auf günstigere Vorbestellerpreise bezieht. Hier ist das Buch dem gesamten Buchmarkt zur Vorbestellung zugänglich. Tatsächlich ist es aber auch rechtens, ein Buch vor offiziellem Erscheinen nur einer ausgewählten Personengruppe – einem Club – vergünstigt anzubieten. Das bedeutet, zum Erscheinungstermin erhöht der Verlag dann schließlich den Ladenpreis für den gesamten Buchmarkt. Das ist kein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz, da der Verlag das Buch nicht zur selben Zeit mit zwei verschiedenen Preisen verkauft. Allerdings entsteht auch hier ein ungewollter Preiswettbewerb mit dem Buchhandel, der nach dem Vorab-Verkauf möglicherweise Einbußen für preisgebundene Bücher verzeichnen muss.
Müssen Verlage alle Preise von Buch-Serien ins VlB eintragen?
Grundsätzlich besteht eine Bekanntmachungspflicht, damit sich Buchhändler schnell und einfach über Bücher und Preise informieren können. Das geschieht über das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VlB). Diese Meldeverpflichtung gilt allerdings nur, wenn der Verlag die Serie auch über den Buchhandel vertreiben möchte. Wird die Serie gar nicht – oder nur Teile der preisgebundenen Produkte – über den Buchhandel verkauft, so ist der Verlag nicht verpflichtet, die Preise der gesamten Serie im VlB zu veröffentlichen.
Frankfurter Buchmesse: Was passiert, wenn ich gegen die Preisbindung verstoße?
An allen Messetagen, von Mittwoch bis Sonntag, dürfen preisgebundene Bücher zum Ladenpreis verkauft werden. Alle Verkäufer, sowie auch Drittanbieter, müssen sich dabei an das Buchpreisbindungsgesetz halten. Bei einem Verstoß kann es zu einer Abmahnung, Geldstrafe oder sogar zum Verweis kommen. Die Strafe beträgt bei Erstbegehung 200 Euro, jeder weitere Fall wird mit 500 Euro Strafe geahndet. Sollten sich die Verstöße wiederholen, wird der Veranstalter den Aussteller von der Buchmesse verweisen (Erklärung in den AGB Nr. 15 „Direktverkauf“).