Bestandskräftige Versorgungsfestsetzung, keine Ruhegehaltfähigkeit der vor Vollendung des 17. Lebensjahres im Beamtenverhältnis zurückgelegten Dienstzeit, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Auslegung des Klagebegehrens
Zulässige und begründete Anfechtungsklage gegen Bescheid nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, hilfsweiser Verpflichtungsantrag in Bezug auf nationale Abschiebungsverbote hinsichtlich Griechenlands zulässig, Lage in Griechenland für rückkehrende anerkannt Schutzberechtigte: hier: Familie bestehend aus Vater, Mutter und vier minderjährigen Kindern, zwei davon krank, sowie für 20-jährigen kranken ledigen jungen Mann (Sohn) und 18-jährige ledige junge Frau (Tochter), beachtliche Wahrscheinlichkeit einer erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung im Falle einer Rückkehr nach Griechenland (bejaht)