Türkischer Staatsangehöriger, Familienangehöriger eines türkischen Arbeitnehmers, Verwandter in absteigender gerader Linie, der das 21. Lebensjahr bereits vollendet hat, Unterhaltsgewährung, Nachzugsgenehmigung, ordnungsgemäßer Aufenthalt, Feststellungswirkung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 5 AufenthG a.F.
Aufenthaltserlaubnis, aufschiebende Wirkung der Klage (assoziationsberechtigter Türke), assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht (als Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter einer GmbH), Arbeitnehmereigenschaft nach Unionsrecht, Anhörung vor Bescheidserlass