Rechte von Bahnreisenden bei Zugverspätung

Eine Zugverspätung ist ärgerlich, doch als Reisender müssen Sie diese nicht einfach so hinnehmen. Wir klären auf, welche Rechte Sie bei einer Verspätung haben und wann Sie Ihr Geld zurückbekommen.

Zugverspätung

Seit Juni 2023 gibt es Änderungen bei den Rechten von Bahnreisenden bei Zugverspätung.

Angekündigte Zugverspätung

Wird eine Zugverspätung bereits vor Reisebeginn angekündigt, kommt es darauf an, wie viel sich Ihr Zug verspätet. Bereits ab 20 Minuten Verspätung entfällt die Zugbindung und Sie dürfen jeden alternativen Zug nehmen. Wichtig ist nur, dass Sie sich ein Ticket für die neue Zugverbindung kaufen. Die Erstattung erhalten Sie im Nachgang.

Ab einer Verspätung von 60 Minuten haben Sie die Möglichkeit das Ticket zurückzugeben. Dies ist sogar bei sogenannten Super-Sparpreisen möglich, die einen Umtausch eigentlich ausschließen. Geben Sie das Ticket zurück, verfallen weitere Ansprüche an das Bahnunternehmen.

Wird die Verspätung erst nach Beginn der Reise ersichtlich, können Sie diese abbrechen und mit der nächsten Zugverbindung zurück zum Startpunkt fahren. Die Kosten für das Ticket trägt das Bahnunternehmen.

Insofern im Bahnhof oder Zug verfügbar, haben Sie ab einer Stunde Verspätung auch ein Recht auf kostenfreie Verpflegung mit Speisen und Getränken.

Finanzielle Entschädigung bei einer Zugverspätung

Um eine einheitliche Richtlinie zu schaffen, die für Zugverspätungen in der gesamten EU gilt, wurde die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr geschaffen.

Sie regelt, dass Passagieren von Eisenbahnen grundsätzlich erst eine finanzielle Entschädigung ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort zusteht. Bei mehr als 60 Minuten Verspätung bekommen Sie 25 %, bei mehr als 120 Minuten Verspätung 50 % des Ticketpreises erstattet. Dies gilt auch, wenn die Verspätung beim Umsteigen entstanden ist. Hier ist wichtig, dass das Ticket als EINE durchgehende Verbindung gekauft wurde.

Neu ist seit Juni 2023 is , dass Eisenbahnunternehmen laut EU-Verordnung nicht mehr zur Zahlung verpflichtet, wenn “außergewöhnliche Umstände” vorliegen. Ganz konkret betrifft das:

  • Witterungsbedingungen
  • große Naturkatastrophen
  • schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit
  • Terrorismus
  • Verschulden eines Fahrgastes
  • Verhalten von Dritten, etwa wenn Menschen das Gleis betreten, Kabel gestohlen werden oder es einen Notfall im Zug gibt.

Im Streikfall will die Deutsche Bahn ihre Kunden weiterhin vollumfänglich entschädigen.

Erstattung bei einer Zugverspätung

Möchten Sie eine Erstattung aufgrund einer Zugverspätung geltend machen, bietet Ihnen die Deutsche Bahn zwei Möglichkeiten:

  1. über das Fahrgastrechte Formular
  2. online in Ihrem Kundenkonto auf www.bahn.de und in der DB Navigator App (bei dieser Option muss das Ticket auch online gekauft worden sein)

Sie haben drei Monte Zeit, Ihre Rechte gelten zu machen, wenn ihr Zug verspätet war oder ausgefallen ist.

Zugverspätung bestätigen lassen – ja oder nein?

Eine Bestätigung der Zugverspätung ist grundsätzlich nicht nötig, da Abfahrts- und Ankunftszeiten von Zügen digital von den Bahnunternehmen gespeichert werden. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, können Sie beim Schaffner oder bis fünf Tage nach der verspäteten Reise am Bahnhof nach einer solchen Bestätigung fragen.

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