Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess durch Nichtzulassung der Berufung trotz Vorliegens von Zulassungsgründen ohne nachvollziehbare fachgerichtliche Begründung – hier: Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Anwaltskosten für Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen gem der FluggastrechteVO (juris: EGV 261/2004) als im Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung ungeklärte sowie uneinheitlich beantwortete Rechtsfrage
Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher, maßgebliches Bezugsjahr für die Berechnung der Jahresdurchschnittsbelastung, Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Vergütung von Überstunden der Bürokraft, Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Anfertigung von verfahrensbezogenen Mehrfertigungen nach KV 700 GvKostG
Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher, maßgebliches Bezugsjahr für die Berechnung der Jahresdurchschnittsbelastung, Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Vergütung von Überstunden der Bürokraft, Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Anfertigung von verfahrensbezogenen Mehrfertigungen nach KV 700 GvKostG