Offizielle Feiertage und Sonntage dienen in Deutschland ganztägig als Ruhetage. Um Lärmbelästigung und Ruhestörung zu vermeiden, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag, welchen Tätigkeiten sie an Sonn- und Feiertagen nachgehen können und was erlaubt ist.
Inhaltsverzeichnis
- Das sagt die Gesetzeslage
- Haus und Garten an Ruhetagen – was erlaubt ist
- Was zählt als Ruhestörung und Lärmbelästigung?
- Haushalt und Kinder – wie laut darf es werden?
4.1 Kinderlärm muss toleriert werden - Häufig gestellte Fragen
Sonn- und Feiertage: Das sagt die Gesetzeslage
Welche Tage als gesetzliche Feiertage oder stille Tage dienen und wie Sonn- und Feiertage zu schützen sind, regeln die Sonn- und Feiertagsgesetze der jeweiligen Bundesländer. So hält in Bayern beispielsweise das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage fest, welche Feiertage im gesamten Staatsgebiet und welche nur in gewissen Städten gelten. In Hessen sind die Regelungen im Hessischen Feiertagsgesetz festgehalten, in Baden-Württemberg gilt das dortige Gesetz über die Sonn- und Feiertage.
An Sonn- und Feiertagen dürfen Sie keinerlei Lärmbelästigung verursachen, sonst drohen Bußgelder. Besonders lärmerzeugende Tätigkeiten, die Nachbarn erheblich stören könnten, sollten Sie vermeiden. Auch außerhalb von Feiertagen gibt es gesetzliche Ruhezeiten, die Nachtruhe und das Unterlassen vermeidbarer Geräusche vorsehen. Bei wiederholten oder gravierenden Störungen können Nachbarn das Ordnungsamt einschalten, um die Einhaltung der Ruhe zu gewährleisten.

Haus und Garten an Ruhetagen – was erlaubt ist
Innerhalb der eigenen vier Wände können Sie grundsätzlich jeder Tätigkeit nachgehen, durch die Ihre Nachbarn nicht gestört werden. Wäschewaschen, Putzen oder sogar Streichen sollte möglich sein, da diese Tätigkeiten keinen oder kaum merklichen Lärm verursachen.
Auch in Ihrem Garten können Sie aktiv werden: Unkraut zupfen oder Blumen gießen sind kein Problem. Auch können Sie gemeinsam mit Freunden oder Familie im Garten zusammensitzen – wichtig ist hierbei nur die Geräuschkulisse, denn Ihre Nachbarn dürfen sich nicht durch ihre Aktivitäten gestört fühlen.
Generell sind alle Tätigkeiten erlaubt, die keine übermäßigen Geräusche verursachen und unter der üblichen Zimmerlautstärke bleiben. Dazu zählen zum Beispiel leise Gartenarbeiten, wie Obst oder Gemüse ernten, Pflanzen düngen oder Gartendekoration aufstellen, solange Sie keine lauten Geräte einsetzen.

Was zählt als Ruhestörung und Lärmbelästigung?
Grundsätzlich sind an Sonn- und Feiertagen alle Tätigkeiten und Aktivitäten verboten, die die Ruhe des Tages stören. Ob eine Tätigkeit als störend empfunden werden kann, wird also maßgeblich durch den dadurch entstehenden Lärm beeinflusst. Da die Störung durch beispielsweise Musik sehr subjektiv wahrgenommen wird, gibt es Regelungen in Form von DIN-Normen für die Lautstärke. Diese Regelungen gelten auch außerhalb von Sonn- und Feiertagen, wobei die Ruhe an diesen Tagen besonders schützenswert ist.
So sind folgende Tätigkeiten und Aktivitäten an Sonn- und Feiertagen zu unterlassen:
- Laute Gartenarbeiten, wie Rasenmähen oder elektrisches Heckenschneiden
- Renovierungsarbeiten und sonstige lärmerzeugende Arbeiten in Haus oder Wohnung
- Auto waschen oder aussaugen
- Laute Musik und Partys
Bei Verstößen gegen die Ruhezeiten ist mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen.
Haushalt und Kinder – wie laut darf es werden?
Neben den bereits erwähnten ruhigen Tätigkeiten sind Alltagsgeräusche, die typischerweise in einer Wohnung oder einem Haus vorkommen, grundsätzlich erlaubt. Dazu zählen zum Beispiel leises Staubsaugen oder auch Kochen, Duschen, sowie normale Gespräche in Zimmerlautstärke, solange Sie dabei die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten und die Geräusche die Nachbarn nicht übermäßig belästigen.
Kinderlärm muss auch für Sonn- und Feiertage toleriert werden
Auch das Spielen von Kindern gilt in der Regel nicht als Ruhestörung. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist solcher Lärm ein sozialadäquater und zu tolerierender Laut, da er zum normalen Wohnumfeld gehört.
Bitte beachten Sie, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern variieren können. Zudem sind stille Feiertage besonders zu schützen, weshalb hier auf Arbeiten jeglicher Art verzichtet werden sollte.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Ist laute Musik am Feiertag erlaubt?
Nein, laute Musik gilt als Lärmbelästigung und ist an Sonn- und Feiertagen verboten.
Welche Ruhezeiten gelten an Feiertagen?
An Sonn- und Feiertagen sind alle Tätigkeiten untersagt, die die Ruhe stören; besonders lärmerzeugende Arbeiten sind zu vermeiden.
Ist Gartenarbeit am Feiertag erlaubt?
Ja, leise Tätigkeiten wie Unkraut zupfen oder Blumen gießen sind erlaubt, solange die Nachbarn nicht gestört werden.
Darf man sonntags die Hecke schneiden?
Nein, laute Gartenarbeiten wie elektrisches Heckenschneiden sind an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt.
Darf man am Feiertag Wäsche waschen?
Ja, Wäsche waschen in der Wohnung ist erlaubt, solange es die Nachbarn nicht stört.





