Verkehrsminister Andreas Scheuer will StVO-Novelle überarbeiten

UPDATE zur StVO-Novelle vom 28. April 2020: Dem Verkehrsminister sind die Fahrverbote doch zu hart!

StVO

Von Seiten des Verkehrsministeriums wurde heute bekannt, dass das Ministerium aus “Gerechtigkeitsgründen” an einer erneuten Neufassung der StVO-Novelle vom 28. April 2020 arbeite. Ihm gehen die Fahrverbote doch zu weit.

Welche Regelungen der StVO-Novelle sollen überdacht werden?

Es betrifft vor allem die Regelung für das zu schnelle Fahren innerorts und außerorts. Zur Erinnerung: Es wurde vor drei Wochen festgelegt, dass, wer innerorts 21 km/h und außerorts 26 km/h zu schnell unterwegs ist, bereits ein Fahrverbot von einem Monat bekommt. Dem Ministerium scheint dies nun doch eine zu harte Strafe für die Geschwindigkeitsübertretung.

Was war der Auslöser?

Es war zu erwarten, dass die Neuregelungen auf Wiederstand bei den Autofahrern stoßen würden. Dass dieser jedoch so schnell zu einem Überdenken von seitens des Verkehrsministeriums führt, ist eher ungewöhnlich. Die Einlenkung wurde möglicherweise durch eine Petition mit dem Titel “Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgänging machen” beschleunigt. Diese fand binnen kurzer Zeit bereits mehr als 135.000 Unterstützer, die zum Ausdruck bringen wollen, wie ungerecht behandelt sie sich fühlen. Das Ministerium sieht als einzige Möglichkeit, um bei den Bürgern für eine Akzeptanz der Novelle zu sorgen und eine Rückerlangung des Gerechtigkeitsempfinden zu erwirken, die Änderung der Novelle zu überdenken. Es wurde außerdem bekannt, dass die ursprünglich beim Bundesrat eingereichte Fassung der Novelle diese Fahrverbote nicht vorgesehen hat und das der Bundesrat die Novelle stark verschärft hat.

Hier können Sie die Neuerungen vom 28. April 2020 nachlesen.

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