Festsetzung des Gegenstandswerts im Asylverfahren auf Antrag, asylrechtliche Untätigkeitsklage auf Verbescheidung, Halbierung des Gegenstandswerts aus Billigkeitsgründen im Einzelfall, Gegenstandswertfestsetzung außerhalb des Erinnerungsverfahrens, Bindung des Urkundsbeamten an vorgegebenen Gegenstandswert, Änderungsmöglichkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses nach richterlicher Änderung des Gegenstandswertes
Kostenerinnerung, Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts durch beklagte Körperschaft des öffentlichen Rechts, Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren, Frühzeitige Bestellung eines Rechtsanwalts durch die Beklagte, Gebot, die mit der Prozessführung verbundenen Aufwendungen im Interesse des kostenpflichtigen Beteiligten so niedrig wie möglich zu halten