Waffengesetz in Deutschland – Teil 2: Schusswaffen

Das Waffengesetz in Deutschland ist sehr umfangreich, gerade im Bereich der Schusswaffen. Daher klären wir in Teil 2 auf, welche Schusswaffen Sie besitzen und führen dürfen.

Waffengesetz Teil 2: Schusswaffen

Welche Gegenstände sind Schusswaffen?

Waffen werden eingesetzt für die Jagd, für Angriff und Verteidigung, zum Sport sowie zur Signalgebung. Ein Gegenstand ist dann eine Schusswaffe, wenn damit ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird. Somit gelten z.B. Bögen nicht als Schusswaffen, weil die Bogensehne den Pfeil „wirft“.
Eine Armbrust hingegen gilt ebenso wie Schreckschuss- und Signalwaffen als „einer Schusswaffe gleichstehend“. Denn sie erfüllt eine weitere Voraussetzung einer Schusswaffe, nämlich das Festhalten des Geschosses durch eine Sperrvorrichtung vor dem Schuss. Mit anderen Worten bedeutet das, dass die Waffe durch einen Abzug ausgelöst wird.

Brauche ich einen Panzerschrank?

Jede Art von Waffe muss vor dem Zugang Unbefugter sicher verwahrt werden. Hierfür ist kein Panzerschrank notwendig. Es genügt, wenn Ihr Waffenschrank verschlossen ist.

Erwerb von Schusswaffen nur mit Erlaubnis

Jeglicher Umgang mit einer Waffe, die laut Waffengesetz als solche eingestuft ist, wird erst ab 18 Jahren gestattet. Dies gilt auch für den Erwerb. Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb von Schusswaffen die Erlaubnis der Waffenbehörde und für das Führen einen Waffenschein. Ausnahmen bilden Reizstoff-, Luftdruck- oder Airsoftwaffen. Diese dürfen Erwachsene auch ohne Erlaubnis erwerben.

Was ist Kindern und Jugendlichen erlaubt?

In genehmigten Schießstätten dürfen Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren mit Erlaubnis Ihrer Erziehungsberechtigten schießen. Ab 12 Jahren dürfen Kinder mit Luftdruckwaffen schießen, ab 16 Jahren mit Einzelladerschrotflinten und Kleinkaliberwaffen. Dies gilt NUR auf einem genehmigten Schießstand! Auf dem häuslichen Grundstück dürfen Kinder und Jugendliche keine Schusswaffen bedienen. Eine Ausnahme bildet der Umgang mit Waffen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses.

Der Waffenschein ist keine Schießerlaubnis

Für das Führen von Schusswaffen außerhalb Ihres Grundstücks oder Ihrer Wohnung (außerhalb eines verschlossenen Behältnisses), benötigen Sie den kleinen Waffenschein (KWS). Diesen erhalten Sie nach Antragstellung und Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Waffenbehörde. Der Waffenschein ist drei Jahre gültig und muss anschließend erneut beantragt werden, was eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung zur Folge hat.
Der kleine Waffenschein erlaubt Ihnen NUR den Besitz und ist KEINE Schießerlaubnis. Eine Ausnahme gilt nur für das Schießen mit einem Luftgewehr auf dem eigenen Grundstück – wenn Sie sicherstellen können, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlässt.

Das Führen unechter Waffen ist ebenfalls verboten

Es ist verboten, eine sogenannte „Anscheinswaffe“ in der Öffentlichkeit zu führen. Damit sind z.B. Airsoft- oder Deko-Waffen gemeint, die wie echte Schusswaffen aussehen. Auch diese müssen Sie in einem verschlossenen Behältnis transportieren! Auf öffentlichen Veranstaltungen ist das Mitführen jeglicher Waffen verboten – hierfür benötigen Sie eine Sondererlaubnis.

Wozu berechtigt ein Jagdschein?

Der Jagdschein, den Förster und Jäger besitzen, ist übrigens kein Waffenschein. Er berechtigt nur zur Teilnahme an einer Jagd, nicht zum Führen erlaubnispflichtiger Schusswaffen in der Öffentlichkeit.


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