Waffengesetz in Deutschland – Teil 3: Taser, Pfefferspray & Co

Das umfangreiche Waffengesetz in Deutschland lässt einen Laien schnell den Überblick verlieren. Über die Gesetzeslage zu Messer und Schusswaffe haben wir bereits informiert. In Teil 3 erfahren Sie alles über Taser, Pfefferspray & Co.

Waffengesetz Teil 3: Taser, Pfefferspray & Co

Der Schlagring ist in Deutschland illegal

Das Waffengesetz ordnet einen Schlagring den Schlagwaffen zu. Ist er mit Stacheln oder Klingen ausgestattet, gehört er sogar zu den Hiebwaffen. Er dient dazu, einen Faustschlag und den damit erzielten Schaden zu verstärken. Laut Waffengesetz sind Besitz und Umgang mit Schlagringen in Deutschland verboten. Das bedeutet, Sie machen sich bereits mit dem Erwerb eines Schlagrings strafbar. Für den Besitz drohen Geldbußen bis hin zur Freiheitsstrafe. Sollten Sie einen Schlagring benutzen, fällt dies unter gefährliche Körperverletzung und zieht in jedem Fall eine Freiheitsstrafe nach sich.

Auch der Taser ist eine verbotene Waffe

Einen Taser können Sie sowohl aus der Nähe als auch aus der Distanz einsetzen. Aus der Ferne schießt der Taser mehrere mit Drähten verbundene Projektile ab, die dem Angreifer einen Elektroschock verabreichen. Taser gelten als „Elektroimpulswaffen“ und sind laut Waffengesetz in Deutschland verboten. Dies gilt für Erwerb, Besitz und Führen des Tasers, ebenso wie beim Schlagring.

Pfefferspray darf eingesetzt werden

In vielen europäischen Ländern benötigt man für Pfefferspray laut Waffengesetz eine Waffenerlaubnis. In Deutschland ist es jedoch legal und frei verkäuflich – wenn die Spraydose dazu ausgewiesen ist, „zur Tierabwehr“ zu dienen. Sie dürfen es zur Verteidigung gegen Tier und Mensch einsetzen. Geht der Einsatz von Pfefferspray über Notwehr hinaus oder setzen Sie es ein, ohne in Gefahr zu sein, machen Sie sich der Körperverletzung schuldig.

Pfefferspray ist eine gefährliche Waffe, die Sie nicht unterschätzen sollten. Es kann zu einer kurzzeitigen Erblindung und zu Atemnot führen. Für Menschen, die an Asthma leiden oder unter Medikamenteneinfluss stehen, kann dies tödlich enden.

Bei Kontakt mit Pfefferspray sollten Sie Haut und Augen sofort mit kaltem Wasser spülen.

Sind Kriegshammer, Morgenstern & Co erlaubt?

Einen herkömmlichen Werkzeughammer darf selbstverständlich jeder besitzen und auch öffentlich bei sich tragen. Anders verhält es sich mit Waffen wie Kriegshammer, Rabenschnabel, Streitflegel, Morgenstern etc. Diese dienen eindeutig nicht zu handwerklichen Tätigkeiten, sondern sind dafür da, Menschen schwer zu verletzen. Somit ordnet das Waffengesetz solche mittelalterlichen Waffen den „Hieb- und Stoßwaffen“ zu. Sie dürfen diese Waffen ab 18 Jahren frei kaufen, sie jedoch nicht öffentlich führen.

Genaueres zu Schwertern und dergleichen können Sie in Teil 1: Messer und Schwerter nachlesen.

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