Was ist Hausfriedensbruch und welche Strafen gibt es?

Wer eine Wohnung, ein Haus oder sonstige Geschäftsräume betreten darf, ist im Gesetz geregelt. Wir klären welche Regeln es gibt, ab wann man Hausfriedensbruch begeht und welche Strafen man zu erwarten hat.

Hausfriedensbruch

Wann liegt Hausfriedensbruch vor?

Hausfriedensbruch wird im §123 StGB geregelt und dient dazu das Hausrecht von Personen oder Unternehmen zu schützen. Nach § 123 begeht Hausfriedensbruch, wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt.

Das Gesetz gibt Personen, die das Hausrecht haben, somit die Möglichkeit den Zutritt zu einem bestimmten Ort oder Raum zu beschränken.

Das StGB unterscheidet beim Hausfriedensbruch zwischen widerrechtlichem Eindringen und unbefugtem Verweilen. Widerrechtliches Eindringen meint den klassischen Hausfriedensbruch, bei dem eine Person gegen den Willen des Hausrechtsinhabers einen bestimmten Bereich betritt. Bei unbefugtem Verweilen hat der Täter ursprünglich vom Hausrechtsinhaber die Erlaubnis bekommen, diese wurde allerdings aufgehoben oder zeitlich begrenzt. Der Täter muss somit aufgefordert worden sein, den geschützten Bereich zu verlassen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, spricht man von unbefugtem Verweilen und somit einer Tatbestandsalternative des Hausfriedensbruchs. Grundsätzlich hängt das Strafmaß von Umständen, Beziehung zwischen Täter und Opfer oder Vorstrafen des Täters ab. Laut StGB ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zu erwarten

Schwerer Hausfriedensbruch

Der schwere Hausfriedensbruch nach §124 StGB liegt dann vor, wenn sich Personen zusammenfinden und mit der Absicht, Gewalttätigkeiten gegen andere Personen oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, widerrechtlich eindringen.

Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Hausfriedensbruch oder Einbruch?

Das deutsche Strafrecht sieht keinen alleinigen Tatbestand des Einbruchs vor. Der Tatbestand Einbruch ist immer mit weiteren Tatbeständen verbunden, wie Diebstahl, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch. Welcher Tatbestand im Einzelnen vorliegt hängt von der Absicht des Täters, der sogenannten Zueignungsabsicht, ab. Beschädigt der Einbrecher bei seiner Tat fremdes Eigentum, wie beispielsweise ein Türschloss, geht der Einbruch mit Sachbeschädigung einher. Wird etwas gestohlen oder auch nur vorübergehend entwendet handelt es sich um Einbruchdiebstahl. Bricht eine Person in ein Haus ein, ohne dabei Dinge zu entwenden, aber wissentlich widerrechtlich eindringt, kann Hausfriedensbruch vorliegen.


Ähnliche Artikel


Nach oben