Widerspruch als Rechtsmittel: Setzen Sie sich durch!

Sie zweifeln die Rechtmäßigkeit eines Behördenbescheids an? Sie wollen die Entscheidung eines privaten Vertragspartners wie eines Vermieters nicht hinnehmen? Dann legen Sie fristgerecht einen prägnant formulierten Widerspruch ein!

Widerspruch einlegen

Im Regelfall ist das Einlegen eines Widerspruchs das erste Rechtsmittel, das Sie bei behördlichen Entscheiden und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen einsetzen können. Grundsätzlich brauchen Sie hierfür keinen Anwalt – bei komplexen Sachverhalten empfiehlt sich juristische Unterstützung aber.

Was bedeutet Widerspruch im Recht? 

Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, muss eine Behörde, ein Gericht oder ein zivilrechtlicher Vertragspartner seine Entscheidung überprüfen. Hierbei muss der Adressat des Widerspruchs Ihre Argumente und beigefügten Dokumente berücksichtigen. Auf dieser Basis trifft er eine neue Entscheidung. Er kann den bisherigen Bescheid bestätigen, abändern oder aufheben. 

Den Widerspruch formulieren Sie in den meisten Fällen schriftlich. Bei einem erfolglosen Widerspruchsverfahren besteht die Möglichkeit, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Sie können zum Beispiel beim zuständigen Gericht Klage einreichen. Beachten Sie, dass sich die Rechtswege in den unterschiedlichen Rechtsbereichen deutlich unterscheiden. 

Widerspruch und Einspruch: Das sind die Unterschiede 

Diese beiden Rechtsmittel differieren in der Bezeichnung, die Funktionsweise ist jedoch identisch. Ob Sie einen Widerspruch oder Einspruch einlegen können, hängt von der Art des Bescheides ab. Das Einspruchsrecht hat sich bei bestimmten Verwaltungsakten und gerichtlichen Bescheiden etabliert. 
Widersprüche sind unter anderem bei folgenden Bescheidarten möglich: zivilrechtliche Entscheidungen von Vertragspartnern, diverse Verwaltungsentscheidungen, gerichtliche Mahnbescheide .

Ein Einspruchsrecht können Sie zum Beispiel bei diesen Bescheiden nutzen: Bußgeldbescheid, Steuerbescheid, Vollstreckungsbescheid, Strafbefehl.
Der verpflichtenden Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen Sie, ob Sie einen Widerspruch oder einen Einspruch einlegen können. Es entsteht Ihnen aber kein Nachteil, wenn Sie diese beiden Begriffe verwechseln.

Widerspruch in vielen Rechtsgebieten möglich 

Dem Widerspruchsrecht kommt in zahlreichen Gebieten des Verwaltungs- und Zivilrechts Bedeutung zu. Sie können behördlichen, gerichtlichen und zivilrechtlichen Entscheidungen widersprechen. 

Nutzen Sie das Widerspruchsrecht zum Beispiel gegenüber der zuständigen kommunalen Behörde, wenn diese nicht Ihrem Wunsch nach einem Platz an einer Kita oder Schule entspricht. Wenn das Versorgungsamt einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis ablehnt, können Sie ebenfalls Widerspruch einlegen. Darüber hinaus besteht unter anderem bei diesen Problemen ein Widerspruchsrecht: 

Mahnbescheid im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens 
– Kündigung eines Mietverhältnisses 
Abmahnung durch den Arbeitgeber 
– abgelehnte Leistung durch eine gesetzliche Krankenkasse
– Leistungsverweigerung einer privaten Versicherung 

Diese Ziele können Sie mit einem Widerspruch erreichen 

Mit einem Widerspruch zwingen Sie eine Behörde, ein Gericht oder einen Vertragspartner dazu, die Entscheidung auf Recht- und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Die Ablehnung des Widerspruchs erfordert eine Begründung, die Sie bei weiteren rechtlichen Schritten wie einer Klage heranziehen können. 

Vielfach entfaltet ein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Inwieweit Ihnen diese aufschiebende Wirkung hilft, hängt vom Einzelfall ab. 

Im besten Fall geht der Adressat auf Ihre Begründung ein und korrigiert seine Entscheidung. Die kommunale Behörde teilt Ihnen den gewünschten Schulplatz zu, die Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer Behandlung, der Arbeitgeber nimmt die Abmahnung zurück. Eventuell führt die Nutzung des Widerspruchsrechts auch zu einer gütlichen Einigung. 

Effektiv widersprechen: Darauf kommt es an 

Beim Einlegen eines Widerspruchs sollten Sie bestimmte formale Anforderungen beachten. Reichen Sie ihn in Schriftform ein, ein Telefonat reicht nicht aus. Bei Behörden und Gerichten besteht die Alternative des persönlichen Erscheinens, lassen Sie Ihre Einlassungen schriftlich fixieren. Besser ist aber die schriftliche Variante, weil Sie auf diese Weise Ihre Argumentation in Ruhe niederschreiben können. 

Nennen Sie auf Ihrem Schreiben alle relevanten Daten wie Adresse und Aktenzeichen. Zudem sollte deutlich sein, auf welchen Sachverhalt Sie sich beziehen. Führen Sie anschließend umfassend Ihre Gründe an. Schreiben Sie prägnant, lassen Sie aber nichts aus. Fügen Sie sämtliche Nachweise bei. 

Widerspruchsfrist und fristgerechtes Einreichen

Der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen Sie, in welchem Zeitraum Sie der Entscheidung widersprechen können. Gewöhnlich beginnt die Frist ab Erhalt des Schreibens, häufig beträgt sie zwei Wochen oder einen Monat. 

Beim Einhalten der Frist kommt es entweder auf das Datum des Poststempels oder den Posteingang an. Meist ist der Empfang des Briefs entscheidend. Senden Sie ihn am besten als Einschreiben mit Rückschein ab. So können Sie beweisen, dass Ihr Widerspruchsschreiben fristgerecht eingegangen ist. 

Lohnt sich ein Widerspruch? 

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen fachkundigen Rechtsanwalt!



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