beamtenrechtliche Beihilfe, medizinische Kräftigungstherapie, Überschreitung der GOÄ-Schwellenwerte, hier nicht gerechtfertigt, erhöhter Zeitaufwand/personeller Aufwand durch Begleitung des Patienten während der medizinischen Kräftigungstherapie nicht berücksichtigungsfähig, da bereits immanenter Gegenstand der Leistung
Krankenversicherung – Krankenhausvergütung – Abrechnungsprüfung – Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit im Jahr 2016 – Geltung der PrüfvVbg 2014 – Erkenntnisse aus abstrakten Strukturprüfungen des MDK – Verwertung auch bei Abrechnungsprüfungen nach der PrüfvVbg 2014