Arbeitsrecht

9 AZR 837/12

Aktenzeichen  9 AZR 837/12

Datum:
15.10.2013
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
9. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Berlin, 26. Januar 2012, Az: 58 Ca 15278/11, Urteilvorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 9. August 2012, Az: 25 Sa 332/12 und 25 Sa 404/12, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. August 2012 – 25 Sa 332/12 und 25 Sa 404/12 – unter Zurück-weisung der Revision des beklagten Landes teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. Januar 2012 – 58 Ca 15278/11 – mit der Maßgabe abgeändert, dass auch die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2011 zu berücksichtigen ist.
3. Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
        
    Brühler    
        
    Krasshöfer    
        
    Klose    
        
        
        
    Kranzusch    
        
    M. Lücke    
        
        


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