Aktenzeichen 10 BV 125/19
Datum:
25.6.2020
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2020, 50750
Gerichtsart:
ArbG
Gerichtsort:
Nürnberg
Rechtsweg:
Arbeitsgerichtsbarkeit
Normen:
Leitsatz
Tenor
1. Die Beteiligte zu 2) wird verpflichtet, die gegenüber dem Beteiligten zu 1) erteilte Abmahnung vom 25.07.2019 aus der Personalakte des Beteiligten zu 1) zu entfernen.
2. Die Beteiligte zu 2) wird verpflichtet, die gegenüber dem Beteiligten zu 1) erteilte Ermahnung vom 12.08.2019 aus der Personalakte des Beteiligten zu 1) zu entfernen.