Arbeitsrecht

Festsetzung des Gegenstandswerts im konkreten Normenkontrollverfahren

Aktenzeichen  1 BvL 1/09

Datum:
14.4.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:ls20100414.1bvl000109
Normen:
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Landessozialgericht, 29. Oktober 2008, Az: L 6 AS 336/07, Vorlagebeschlussvorgehend BSG, 27. Januar 2009, Az: B 14 AS 5/08 R, Vorlagebeschlussvorgehend BSG, 27. Januar 2009, Az: B 14/11b AS 9/07 R, Vorlagebeschlussvorgehend BVerfG, 9. Februar 2010, Az: 1 BvL 1/09, Urteil

Tenor

Der Gegenstandswert für die Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 wird auf 8.000 Euro festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz
2 RVG).


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