Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  1 BvR 857/07

Datum:
18.10.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend BFH, 25. Januar 2007, Az: III R 69/06, Urteilvorgehend BVerfG, 31. Mai 2011, Az: 1 BvR 857/07, Beschluss

Tenor

Der Gegenstandswert der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird auf 120.000 € (in Worten: einhundertzwanzigtausend
Euro) festgesetzt.

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