Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  1 BvR 1670/09

Datum:
11.8.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100811.1bvr167009
Normen:
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Landessozialgericht Baden-Württemberg, 12. Juni 2009, Az: L 12 KR 1091/09 KO-A, Beschlussvorgehend BVerfG, 20. April 2010, Az: 1 BvR 1670/09, Stattgebender Kammerbeschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs.
2 Satz 2 RVG).


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