Erfolgloser Eilantrag bzgl versammlungsrechtlicher Auflagen hinsichtlich des Ortes einer Kundgebung gegen den G7-Gipfel (Verlegung aus dem Hochsicherheitsbereich in den Sicherheitsbereich)
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs