Arbeitsrecht

Gutachten, Aktenlage, Untersuchung, Bezug, Schreiben, dargelegt, Gutachten nach Aktenlage

Aktenzeichen  S 24 R 207/21

Datum:
24.8.2021
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 44232
Gerichtsart:
SG
Gerichtsort:
Nürnberg
Rechtsweg:
Sozialgerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Tenor

Die Beweisanordnung vom 04.08.2021 wird dahingehend abgeändert, dass das Gutachten nunmehr von Dr. med. A., A-Straße, A-Stadt, nach Aktenlage erstellt wird.

Gründe

Der Kläger hat mit Schreiben vom 19.08.2021 dargelegt, dass er aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht an einer ärztlichen Untersuchung teilnehmen kann. Das Gutachten ist nach Aktenlage zu erstellen. Auf das Schreiben vom 19.08.2021 wird Bezug genommen.


Ähnliche Artikel

Mobbing: Rechte und Ansprüche von Opfern

Ob in der Arbeitswelt, auf Schulhöfen oder im Internet – Mobbing tritt an vielen Stellen auf. Die körperlichen und psychischen Folgen müssen Mobbing-Opfer jedoch nicht einfach so hinnehmen. Wir klären Rechte und Ansprüche.
Mehr lesen

Das Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse dienen dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers und helfen oft den Bewerbern in die engere Auswahl des Bewerberkreises zu gelangen.
Mehr lesen


Nach oben