Aktenzeichen 2 BvC 16/10
Datum:
19.7.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:cs20110719.2bvc001610
Normen:
§ 24 S 2 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat
Gründe
1
Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt. Die Ausführungen
der Beschwerdeführer geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren
Begründung abgesehen.