Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Begriff des Arbeitgebers; gleichzeitiges Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen und und Arbeitgeberbeiträgen als einheitliche Tat
(Patentbeschwerdeverfahren – „Polyurethanschaum“ – zum Prüfungsverfahren – Auslegung des Sinngehalts der Merkmale von Patentansprüchen aus der Sicht des zuständigen Fachmanns – zur Ermittlung des zur Auslegung notwendigen Wissens durch die Prüfungsstelle – zur Frage, ob § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG nur eine Formvorschrift darstellt)