Patentbeschwerdeverfahren – „Antennenanordnung“ – zur notwendigen Bestellung eines Inlandsvertreters – zum Erfordernis der Vorlage einer Vollmachtsurkunde im Original
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Anwendung der Stichtagsregelung des § 35 ZPOEG auf ein Umgangsrechtsverfahren, das zwar Dauerwirkung entfaltet, aber vor dem 31.12.2006 formell rechtskräftig abgeschlossen wurde – zur Berücksichtigung der MRK und der RSpr des EGMR bei der Auslegung der Grundrechte und der Verfassungsprinzipien des GG