(Aussetzung der Vollziehung zur Wahrung einheitlicher Rechtsmaßstäbe – Vorsteuerabzug – Berücksichtigung von Gründen des Vertrauensschutzes nur im Billigkeitsverfahren oder auch im Rahmen der Anwendung des § 15 UStG?)
(Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs – Adressat der Prüfungsanordnung gegenüber Personengesellschaft – Keine Anschaffungskosten durch ersparte Aufwendungen – Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 02.2015 IV R 29/12)