(Rentenüberführung – Rechtscharakter von Verpflegungsgeldzahlungen – Korrektur eines Überführungsbescheides – Arbeitsentgeltbegriff iS von § 6 Abs 1 S 1 AAÜG – vollumfängliche Ermittlung durch die Tatsachengerichte – notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verstoß gegen Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1, Art 2 Abs 1 sowie Art 10 Abs 1 GG jeweils iVm dem aus Art 20 Abs 3 GG folgenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die Anordnung von Beschränkungen nach § 119 StPO gegen einen in Haft befindlichen Beschwerdeführer – hier: keine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Fachgerichte
(Rentenversicherung – Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 231 Abs 5 SGB 6 – arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger – kein Vorliegen einer zeitlichen Nähe zwischen der am Stichtag 31.12.1998 ausgeübten nicht versicherungspflichtigen und der späteren versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit bei Lücke von über einem Jahr)
Rechtfertigung des wegen des Lebensalters benachteiligenden sächsischen Besoldungsrechts; zur Frage der Rückwirkung durch das Sächsische Dienstrechtsneuordnungsgesetz