Verrohrter Graben als oberirdisches Gewässer, Öffentlich-rechtlicher Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, Anspruch auf Gewässerausbau, Beseitigung eines Gewässers dritter Ordnung, Beseitigung eines Mischwasserkanals
Kann eine Hochzeitfeier wegen eines öffentlich-rechtlichen pandemiebedingten Verbots nicht zum geplanten Termin durchgeführt werden, liegt ein Fall der Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB vor