(Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Angehörigen i.S. des § 15 AO – Verfassungsmäßigkeit von § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG – Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 29.04.2014 VIII R 9/13)
(Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus einer Stundungsvereinbarung zwischen Angehörigen i.S. des § 15 AO – Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 29.04.2014 VIII R 9/13)
(Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Angehörigen i.S. des § 15 AO – Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer)
Nichtannahmebeschluss: Zur verfassungsgerichtlichen Prüfungstiefe in Bezug auf die Handhabung der Vorlagepflicht des Art 267 Abs 3 AEUV – weder Unionsrecht noch EMRK (juris: MRK) gebieten über Willkürkontrolle hinausgehenden Prüfungsmaßstab – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen