Nichtannahmebeschluss: Hinreichende finanzielle Leistungsfähigkeit von Telekommunikationsunternehmen als Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Frequenzvergabeverfahren gem § 61 Abs 4 S 2 TKG (juris: TKG 2004) idF vom 18.02.2007 – Bestimmungsbefugnis der BNetzA als behördliche Ausgestaltungsbefugnis auf der Rechtsfolgenseite – Eingriff in die Berufsfreiheit betroffener Unternehmen verhältnismäßig