Markenbeschwerdeverfahren – „Schloss Neubeuern“ – zur Schutzfähigkeit von Etablissementbezeichnungen – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung von Eilrechtsschutz durch Strafvollstreckungskammern – Grenzen für die Annahme einer Vorwegnahme der Hauptsache – Zweckentsprechende Auslegung von Rechtsschutzanträgen geboten