Markenbeschwerdeverfahren – „ProCon/ProCom“ – Erklärung der Inhaberin der angegriffenen Marke wird nicht als Einrede der Nichtbenutzung gewertet – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsähnlichkeit – klangliche Verwechslungsgefahr
Ungerechtfertigte Bereicherung: Beweislastverteilung bei Berufung des Leistungsempfängers auf ein nicht notariell beurkundetes Schenkungsversprechen als Rechtsgrund