Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Mindestwert von 4000 Euro bei Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde und fehlenden Anhaltspunkten dafür, dass Erhöhung gerechtfertigt wäre
Verfahren über Antrag vorläufigen Rechtsschutzes; Verfahrenseinstellung; Kosten des Verfahrens; Verzicht auf Durchführung baulicher Maßnahmen vor Hauptsacheentscheidung