Markenbeschwerdeverfahren – „Meyle Müller (Wort-Bildmarke)“ – zum Erfordernis der Klarheit und Eindeutigkeit des Waren- bzw. Dienstleistungsverzeichnisses
Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung – Unterlassene Beeidigung von Zeugen – Verstoß gegen den gesetzlichen Richter – Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten