Nichtannahmebeschluss: Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 34 Abs 1 S 1 SGB V ) verfassungsrechtlich unbedenklich – insb keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes – kein Sonderopfer chronisch Kranker – keine Vorlagepflicht an den EuGH