Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände (hier: Datum der Bekanntgabe der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung) – Unzulässigkeit mangels hinreichender Darlegung der Fristwahrung (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten des Beschwerdeführers
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG bei Nichtberücksichtigung von Parteivortrag bzgl wesentlicher Tatsachen – hier: Versteigerung aufgrund Gesamtausgebots ohne entsprechende Verzichtserklärung des Schuldners (§ 63 Abs 4 ZVG) – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Bevollmächtigung sowie mangels hinreichender Substantiierung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro