Betriebliche Übung – Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über eine bestehende kollektivrechtliche Anspruchsgrundlage hinausgehen – Darlegungslast
Gerichtliche Geltendmachung von auf einen Sozialhilfeträger übergegangenen Unterhaltsansprüchen: Fortführung eines in Prozessstandschaft geführten Verfahrens nach dem Tod des Klägers
(Verrechenbare Verluste der Organgesellschaft: kein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen – kein EK-Charakter des aktiven Ausgleichspostens – Bilanzierungshilfe – Anfechtbarkeit – Kein Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO durch allgemeine Verwaltungsübung – Körperschaftsteuererstattung durch ausschüttungsbedingte Körperschaftsteuerminderung)