Urteil | 24. Juli 2012 Familienrecht LEXNET Redaktion (Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Verletzung rechtlichen Gehörs – Anhörung gerichtlicher Sachverständiger – mündliches Fragerecht der Verfahrensbeteiligten gem § 402 ZPO iVm § 397 ZPO – keine Voraussetzung: Erklärungsbedürftigkeit des Gutachtens aus richterlicher Perspektive – gesetzliche Unfallversicherung – Berufskrankheit – objektive Verursachung – Zugrundlegung des aktuellsten Standes der medizinischen Wissenschaft – Neufassung eines BK-Merkblattes) mehr lesen
Urteil | 24. Juli 2012 Sozialrecht LEXNET Redaktion Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitsunfall – Begriff der Verrichtung und der Einwirkung – Prüfschema – Unfallkausalität – haftungsbegründende Kausalität – erste Zurechnungsstufe: objektive Verursachung – zweite Zurechnungsstufe: rechtlich wesentliche Verursachung – Bestreiten eines wissenschaftlichen Erfahrungssatzes – Befragung des Gutachters – medizinische Fachkunde – traumatischer isolierter Bandscheibenvorfall – Begleitverletzungen mehr lesen
Urteil | 24. Juli 2012 Arbeitsrecht LEXNET Redaktion Sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensfehler – Verletzung der Amtsermittlungspflicht – Übergehen des Beweisantrags eines Zeugen zum Unfallhergang – Feststellung eines Arbeitsunfalls – Verkehrsunfall mehr lesen
Urteil | 24. Juli 2012 Strafrecht LEXNET Redaktion Computerbetrug: Mehrfache unbefugte Nutzung einer EC-Karte am selben Bankautomaten mehr lesen
Urteil | 24. Juli 2012 Baurecht LEXNET Redaktion Öffentliche Restitution von Wege- und Grabengrundstücken; Berechtigung der Gemeinde; Nachweis des Alteigentums; Beweismaß mehr lesen
Urteil | 24. Juli 2012 Strafrecht LEXNET Redaktion Anordnung von Sicherheitsverwahrung: Anwendung eines strengen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aufgrund der Weitergeltungsanordnung des BVerfG mehr lesen
Urteil | 24. Juli 2012 Strafrecht LEXNET Redaktion Revisionsbegründung im Strafverfahren: Erfordernis der Angabe von Aktenstellen der Beweismittel bei einer Aufklärungsrüge mehr lesen