(Beginn der Festsetzungsfrist bei teilweise unvollständiger oder unrichtiger Anzeige – Anforderungen an die Anzeige nach § 19 Abs. 4 GrEStG – Zuständigkeit)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.05.2012 VII R 28/10 – Haftung des Eigentümers nach § 74 AO erfasst auch grundstücksgleiche Rechte – Keine Beschränkung auf körperliche Gegenstände – Haftungsbegründende Interessenparallelität bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung – Zulässigkeit des Erlasses eines Haftungsbescheids)