Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der französischen „societe par actions simplifiee“ (S.A.S.): Unionsrechts- und Verfassungsmäßigkeit – Freistellungs- und Erstattungsverfahren – Zuständigkeit
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil I R 25/10 vom 11.01.2012 – Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der französischen „societe par actions simplifiee“ (S.A.S.) – Unionsrechtsmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit – Erstattungsverfahren – Zuständigkeit – Verfahrensrechtliche Umsetzung unionsrechtlicher Anforderungen im nationalen Steuerrecht)
Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten bei wiederholter Einlegung von Verfassungsbeschwerden in gleichgelagerten Fällen trotz mehrerer Nichtannahmen – hier zudem offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden mangels hinreichender Substantiierung