Markenbeschwerdeverfahren – „BürgerBräu Hof – Bayern“ –Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Anmelderin einer Marke – keine Unterbrechung des markenrechtlichen einseitigen Anmeldeverfahrens – unwirksame Zustellung des Erinnerungsbeschlusses an die Anmelderin – Heilung des Zustellungsmangels durch tatsächlichen Zugang bei dem Insolvenzverwalter – keine Unterscheidungskraft
Auskunftsverweigerung des Zeugen: Verhältnismäßigkeit der Anordnung und Verhängung von Beugehaft gegen eine schwer erkrankte Zeugin zur Erzwingung der Auskunft in einem „RAF“-Verfahren