Markenbeschwerdeverfahren – „Blue Gecko/GECO (Wort-Bild-Marke)“ – zur Kennzeichnungskraft – Waren- und Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – Anwendung durchschnittlicher Sorgfalt der angesprochenen Verkehrskreise – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „Schneider/Schneider [Widerspruchsmarke zu 1)]/Schneider [Widerspruchsmarke zu 2)]/schneider fahrkomfort [Widerspruchsmarke zu 3)/Gemeinschaftsmarke]“ – Rücknahme der Widersprüche der Widersprechenden zu 1) und 2) – Wirkungslosigkeit der Beschlüsse des DPMA – Einrede der Nichtbenutzung – keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung seitens der Widersprechenden zu 3) – Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ursprünglichen Inhaberin der Widerspruchsmarke zu 3) – jetzige Widersprechende zu 3) ist Partei kraft Amtes im Wege gesetzlichen Beteiligtenwechsels – Insolvenzverfahren hat keine Auswirkung auf die Entscheidung über die Beschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – „Wirkungslosigkeit von Beschlüssen der Markenstelle nach Widerspruchsrücknahme“ – zu den Wirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs gegen die Eintragung einer Marke: Rechtsstreit ist als nicht anhängig geworden anzusehen, nicht rechtskräftige Entscheidung wird wirkungslos – Gericht entscheidet über diese Wirkung auf Antrag durch Beschluss – Rechtsschutzbedürfnis hat auch ein Widersprechender, dessen Widersprüche zurückgewiesen worden sind