Markenbeschwerdeverfahren – „AVENA/ARVENA“ – Beschwerde gegen die Aussetzung des Erinnerungsverfahrens – zu den einschlägigen Vorschriften – Entscheidung der Aussetzung des Verfahrens ist nicht in ausreichender Weise begründet – Aussetzungsbeschluss ohne zuvor gewährtes rechtliches Gehör ist regelmäßig verfahrens- und ermessensfehlerhaft – Rückzahlung der Beschwerdegebühr – keine Kostenauferlegung
GmbH: Stimmrecht des herrschenden Gesellschafters bei Beschlussfassung über die Kündigung eines Beherrrschungs- und Gewinnabführungsvertrages durch die beherrschte Gesellschaft