Stattgebender Kammerbeschluss: Keine Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Kapitalleistungen aus einer Lebensversicherung, bei welcher der Versicherte nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit in die Stellung als Versicherungsnehmer einrückte – hier: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Beitragserhebung auch auf jenen Teil der Versicherungsleistung, der auf Beiträgen des Betroffenen als Versicherungsnehmer beruhte
Natura 2000; Gegenstand der Verträglichkeitsprüfung; berücksichtigungsfähiger Abweichungsgrund; Wechsel des Schutzregimes; zu den Anforderungen an die Begründung eines Gerichtsbeschlusses